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OLG Celle, 13.12.2005 - 22 W 98/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Informationsverbund Asyl und Migration
AufenthG § 62 Abs. 2
Abschiebungshaft, sofortige Beschwerde, Begründung, Dolmetscher, Antrag, rechtliches Gehör, Übersetzung, Haftbefehl
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 17.05.1983 - 2 BvR 731/80
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verfahrensgestaltung bei einem …
Auszug aus OLG Celle, 13.12.2005 - 22 W 98/05
Soweit der Betroffene meint, es hätte ihm eine schriftliche Übersetzung des Beschlusses vom 21. Oktober 2005 zur Verfügung gestellt werden müssen, wird neben den mit Schreiben der Vorsitzenden des Landgerichts hierzu bereits dargelegten Erwägungen insbesondere auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Mai 1985 (BVerfGE 64, 135) hingewiesen. - OLG Celle, 05.04.2005 - 22 W 12/05
Kostentragung für die Beiziehung eines Dolmetschers während der Abschiebehaft …
Auszug aus OLG Celle, 13.12.2005 - 22 W 98/05
Zwar hat ein in Abschiebungshaft befindlicher Betroffener nach der Rechtsprechung des Senats grundsätzlich einen Anspruch auf Übernahme von Dolmetscherkosten für ein erforderliches Gespräch mit seinem Verfahrensbevollmächtigten (Senat vom 5.4.2005, 22 W 12/05); ein Gericht ist aber nicht verpflichtet, ohne Vorliegen eines entsprechenden Antrags eine Entscheidung über die Kosten des Hinzuziehens eines Dolmetschers zu treffen.